Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP21 - Hamburg Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Philipp MurmannPhilipp MurmannCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD199 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang Neškovicfraktionslos65 - Cottbus - Spree-Neiße Enthalten
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Nicht beteiligt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU56 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Dirk NiebelDirk NiebelFDP274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD91 - Düren Nicht beteiligt
Portrait von Manfred NinkManfred NinkSPD204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE64 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Franz ObermeierFranz ObermeierCDU/CSU215 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD54 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Eduard OswaldEduard OswaldCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Hermann OttHermann OttDIE GRÜNEN103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU45 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim OttoHans-Joachim OttoFDP182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD23 - Hamburg Wandsbek Nicht beteiligt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.