Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Christiane Ratjen-DamerauChristiane Ratjen-DamerauFDP28 - Oldenburg Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof - Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RebmannStefan RebmannSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Dafür gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU62 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD51 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Birgit ReinemundBirgit ReinemundFDP275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid RemmersIngrid RemmersDIE LINKE Enthalten
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Klaus RiegertKlaus RiegertCDU/CSU263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Nicht beteiligt
Portrait von Peter RöhlingerPeter RöhlingerFDP194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU127 - Borken II Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD170 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Karin RothKarin RothSPD261 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU99 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian RuckChristian RuckCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.