Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Erik SchweickertErik SchweickertFDP279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE158 - Görlitz Enthalten
Portrait von Johannes SelleJohannes SelleCDU/CSU191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold SendkerReinhold SendkerCDU/CSU131 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin Senger-SchäferKathrin Senger-SchäferDIE LINKE208 - Ludwigshafen/Frankenthal Enthalten
Portrait von Patrick SensburgPatrick SensburgCDU/CSU148 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Raju SharmaRaju SharmaDIE LINKE5 - Kiel Enthalten
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU171 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SielingCarsten SielingSPD55 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Werner SimmlingWerner SimmlingFDP263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SinghammerJohannes SinghammerCDU/CSU218 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Enthalten
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP174 - Gießen Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Joachim SpatzJoachim SpatzFDP251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Max StadlerMax StadlerFDP229 - Passau Dafür gestimmt
Torsten StaffeldtFDP55 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Carola StaucheCarola StaucheCDU/CSU196 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Dafür gestimmt
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Peer SteinbrückPeer SteinbrückSPD105 - Mettmann I Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.