Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Nicht beteiligt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfeld Nicht beteiligt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich SchneiderUlrich SchneiderDIE GRÜNEN267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU203 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SchnurrChristoph SchnurrFDP183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Ottmar SchreinerOttmar SchreinerSPD297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU147 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau - Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Jimmy SchulzJimmy SchulzFDP222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU112 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Marina SchusterMarina SchusterFDP246 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD40 - Stadt Osnabrück Nicht beteiligt
Portrait von Rolf SchwanitzRolf SchwanitzSPD167 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD134 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.