Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Horst MeierhoferHorst MeierhoferFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Patrick MeinhardtPatrick MeinhardtFDP272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE52 - Helmstedt - Wolfsburg Enthalten
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Dafür gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg - Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Ullrich MeßmerUllrich MeßmerSPD168 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Maria MichalkMaria MichalkCDU/CSU157 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU40 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD48 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Philipp MißfelderPhilipp MißfelderCDU/CSU122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE5 - Kiel Enthalten
Porträtfoto Gabriele MolitorGabriele MolitorFDP93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE228 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Jerzy MontagJerzy MontagDIE GRÜNEN220 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU246 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE118 - Oberhausen - Wesel III Enthalten
Portrait von Jan MückeJan MückeFDP161 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Petra MüllerPetra MüllerFDP88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.