
(...) So sehr ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße, so sehr bedaure ich, dass dieses nun dazu führt, dass die geplante Reform des Unterhaltsrecht dadurch nun abermals verzögert wird. Auch ich empfinde es als äußerst ärgerlich, dass die nun wieder entflammte Debatte bei unserem Koalitionspartner offensichtlich nicht dazu führt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen und nunmehr alle betroffenen Partner (egal ob ehemals verheiratet oder nicht) gleichzustellen. (...)

(...) Dafür ist es eben auch unerlässlich, dass nicht jede sicherlich moralische fragwürdige Handlung sofort zu einer Verurteilung führt. Die Meinungsfreiheit deckt eben auch jene Gedanken und Äußerungen, die verletzend und vielleicht auch böswillig sein mögen. Bei einer besonderen Schwere und/ oder volksverhetzendem Charakter der Aussagen ist eine Anklage auf Grund von § 130 StGB Volksverhetzung aber möglich und in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt auch durchaus denkbar. (...)

(...) Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass das Strafrecht allein das Problem nicht lösen wird, sondern alles getan werden muss, damit sich die muslimische Gemeinschaft in Deutschland unseren demokratischen Werten verbunden fühlt und nicht auf die Hasspropaganda der islamistischen Fanatiker hereinfällt. Hier sollten wir mit den gemäßigten Muslimen zusammen arbeiten. (...)

(...) Eindrucksvoller Beleg hierfür ist auch, dass für eine nicht unerhebliche Zahl von Tarifbeschäftigten eine Verbeamtung nicht erstrebenswert ist. So sieht das Tarifrecht keine Beförderungen vor. (...)

Sehr geehrter Herr Köhler,

Sehr geehrte Damen und Herren,