Frage an Ulrich Kelber von Michael S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ulrich Kelber!
Als Bürger Ihres Wahlkreises, wie auch Aktiver des Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht der Bezirksstelle Bonn, kurz ISUV/VDU e.V., wende ich mich mit nachfolgender Frage an Sie.
Wie (hoffentlich) allseits politisch bekannt, bestand seit numehr mehr als 2 Jahren ein Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechtes.
Wie konnte es geschehen, dass im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen (SPD/CDU/CSU) ein sich jetzt herausstellend verfassungswidriger Kompromiß geschlossen wurde. Dieser führte nach BVerfG-Entscheid Az.1 BvL 9/04 nach Veröffentlichung vom 23.05.2007 zur unbefristeten Aussetzung der Reform, obwohl alle Koalitionspartner, OLGe und Betroffene vom Einführungstermin zum 01.07.2007 ausgegangen sind.
Ihr Koalitionspartner CDU/CSU zumindest sich als "Rechtsexperte" bezeichnende Kollgen bis heute den Entscheid scheinbar nicht verstanden hat.
Diesen sei der Hinweis erlaubt, BVerfG-Entscheide gibt es und wird es wohl auch zukünftig nicht mit Untertitelen geben!
Warum konnten die Sozialdemokraten, ebenso verteten in der Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform vom 16.10.2006 im Rechtsausschuß nicht den Warnungen von zumindest Herrn Prof.Willutzki (Seite 38ff. des Wortprotokolls) folgen. Stattdessen muss ich einen faulen - nunmehr verfassungswidrigen - Kompromiß der Fraktionspitzen zum Zwecke des Koaltionsfriedens mit Nichtwissen unterstellen.
Auch Ihre Genossin Frau Zypries, bislang dem Urentwurf der Unterhaltsrechtsreform folgend, scheint sich nun der Klatsche seitens des BVerfG´s erholen zu müssen und nimmt deutliche inhaltliche Rechtfertigungen an, welche an sich nur den Unions-Politikern zustünde.
Warum distanziert sich die SPD nicht von paläontologischer Ansichten der Unionsparteinen des Artikel 6 des Grundgesetzes und formiert sich in Richtung gesellschaftlich sozialpolitischer klaren Gegenheiten.
Mit vorzüglichen Grüßen
Michael Sparwasser
Sehr geehrter Herr Sparwasser,
vielen Dank für Ihre Email-Anfrage zum Unterhaltsrecht.
So sehr ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße, so sehr bedaure ich, dass dieses nun dazu führt, dass die geplante Reform des Unterhaltsrecht dadurch nun abermals verzögert wird. Auch ich empfinde es als äußerst ärgerlich, dass die nun wieder entflammte Debatte bei unserem Koalitionspartner offensichtlich nicht dazu führt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen und nunmehr alle betroffenen Partner (egal ob ehemals verheiratet oder nicht) gleichzustellen.
Die neuesten Äußerungen unseres Koalitionspartner lassen mich jedenfalls befürchten, dass es in dieser Legislaturperiode nun zu keiner Reform des Unterhaltsrecht kommen wird, da ich im Moment nicht erkennen kann, wir die Forderungen der Union mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unter einen Hut gehen sollen. Da wir andererseits im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir keine Mehrheiten mit anderen Parteien oder Fraktionen in Einzelfragen suchen, hat es keinen Zweck, darauf zu verweisen, dass andere Mehrheiten im Parlament möglich wären.
Da ich nicht weiß, auf welche Äußerungen von Brigitte Zypries Sie sich beziehen, kann ich dazu auch nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber