Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Antwort von Ulrike Merten
SPD
• 04.06.2007

(...) Auch ich befürchte eine weitere Verzögerung der notwendigen Reform. Die wichtigste Änderung wird darin bestehen, alle Kinder bei einer etwaigen Trennung / Scheidung der Eltern im Unterhaltsrecht vorrangig zu behandeln. Das nun ein eher „Stellvertreterproblem“ hier aufhaltend wirkt, ist schwer nachzuvollziehen, zumal die von der Union angeführten Begründungen für die Ehefrau empirisch oft nicht haltbar sind und sobald mehrere Kinder im Spiel sind, der geforderten Vorrang von Ehefrauen/-männern mangels Masse in den meisten Fällen akademisch sein dürfte. (...)

Frage von Michael S. • 26.05.2007
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
• 13.06.2007

(...) In der Tat ist es eine absurde Vorstellung, Kinder hätten je nach Status der elterlichen Beziehung unterschiedliche Bedürfnisse oder unterschiedlichen Rang. Demgemäß stehen sie ohne Rücksicht auf diesen Status mit ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gleichrangig an erster Stelle; die parallele Ausgestaltung der Erwerbsobliegenheiten der Mütter ist eine zwingende Konsequenz. Der Status als eheliches oder nicht eheliches Kind kann kein Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Differenzierung sein. (...)

Portrait von Swen Schulz
Antwort von Swen Schulz
SPD
• 05.06.2007

(...) Ich bin gegen Studiengebühren und für Studienkonten, damit Studierende genügend Zeit haben, ihr Studium ohne Gebühren abzuschließen, andererseits aber auch einen Anreiz haben, mit der Ressource Hochschulbildung verantwortungsvoll umzugehen. (...)

Portrait von Wolfgang Thierse
Antwort von Wolfgang Thierse
SPD
• 30.05.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anmerkung der Redaktion
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Portrait von Ute Kumpf
Antwort von Ute Kumpf
SPD
• 30.05.2007

(...) Die Fraktion achtet darauf, dass die MitarbeiterInnen der Zeitarbeitsfirma nach den vorliegenden geltenden Tarifverträgen entlohnt werden. Die von der SPD-Bundestagsfraktion beauftragte Firma hat ihren Sitz im früheren Ostteil Berlins, so dass sie in den Geltungsbereich Ost des zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Peronaldienstleister und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft Zeitarbeit geschlossenen Tarifvertrages fällt. (...)

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