Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dafür gestimmt
Portrait von Walter KolbowWalter KolbowSPD252 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Hellmut KönigshausHellmut KönigshausFDP85 - Berlin-Treptow-Köpenick Enthalten
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun KoppGudrun KoppFDP136 - Lippe I Enthalten
Portrait von Jürgen KoppelinJürgen KoppelinFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz Rudolf KörperFritz Rudolf KörperSPD203 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Karin KortmannKarin KortmannSPD108 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Rolf KoschorrekRolf KoschorrekCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KossendeyThomas KossendeyCDU/CSU28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf KramerRolf KramerSPD34 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Ernst KranzErnst KranzSPD191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nicolette KresslNicolette KresslSPD274 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU110 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Volker KröningVolker KröningSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KucharczykJürgen KucharczykSPD104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)