Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU214 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Markus MeckelMarkus MeckelSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang MeckelburgWolfgang MeckelburgCDU/CSU124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Horst MeierhoferHorst MeierhoferFDP234 - Regensburg Nicht beteiligt
Portrait von Patrick MeinhardtPatrick MeinhardtFDP273 - Karlsruhe-Land Enthalten
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU189 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Dafür gestimmt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich MerzFriedrich MerzCDU/CSU148 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Laurenz MeyerLaurenz MeyerCDU/CSU146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Maria MichalkMaria MichalkCDU/CSU158 - Bautzen - Weißwasser Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU239 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover - Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Philipp MißfelderPhilipp MißfelderCDU/CSU122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Ursula MoggUrsula MoggSPD201 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Eva MöllringEva MöllringCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Jerzy MontagJerzy MontagDIE GRÜNEN221 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU247 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Jan MückeJan MückeFDP161 - Dresden II - Meißen I Enthalten
Portrait von Marko MühlsteinMarko MühlsteinSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU257 - Oberallgäu Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)