Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried HermannWinfried HermannDIE GRÜNEN291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD211 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Peter HettlichPeter HettlichDIE GRÜNEN163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Nicht beteiligt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU232 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HofbauerKlaus HofbauerCDU/CSU235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Gerd HöferGerd HöferSPD172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Elke HoffElke HoffFDP199 - Neuwied Enthalten
Portrait von Iris HoffmannIris HoffmannSPD12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Höfken-DeipenbrockUlrike Höfken-DeipenbrockDIE GRÜNEN204 - Bitburg Nicht beteiligt
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD251 - Schweinfurt Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)