Fragen und Antworten
Frage von Julia S. • 07.10.2009
Antwort ausstehend von Norbert Königshofen CDU
Frage von Wilfried D. • 11.09.2009
Antwort ausstehend von Norbert Königshofen CDU
Frage von Sandra H. • 10.09.2009
Antwort ausstehend von Norbert Königshofen CDU
Frage von Sandra H. • 04.08.2009
Antwort von Norbert Königshofen CDU • 05.08.2009
(...) Dadurch wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweitenbegrenzung bei der passiven Sterbehilfe bewusst konterkariert. Eine intensive Aufklärung und Beratung über die richtige Abfassung von Patientenverfügungen wird damit künftig zu einer wichtigen Aufgabe für Ärzte, Verbände und kirchliche Träger. Leider nimmt allerdings gerade der vom Bundestag nun angenommene Gesetzentwurf - anders als die konkurrierenden Entwürfe - die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf. (...)
Abstimmverhalten
Über Norbert Königshofen
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen BundestagesBerufliche Qualifikation
Studiendirektor, DiplomhandelslehrerGeburtsjahr
1943