Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD19 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU228 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU233 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Susanne KastnerSusanne KastnerSPD249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael KauchMichael KauchFDP143 - Dortmund I Enthalten
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU287 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU286 - Rottweil-Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE160 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KleimingerChristian KleimingerSPD14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU23 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Julia KlöcknerJulia KlöcknerCDU/CSU203 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KloseHans-Ulrich KloseSPD24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich KolbHeinrich KolbFDP188 - Odenwald Enthalten

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)