Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE134 - Herford - Minden Lübbecke II Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN118 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Birgit HomburgerBirgit HomburgerFDP288 - Konstanz Enthalten
Portrait von Thilo HoppeThilo HoppeDIE GRÜNEN25 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HörsterJoachim HörsterCDU/CSU206 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Eike HovermannEike HovermannSPD147 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Werner HoyerWerner HoyerFDP95 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Klaas HübnerKlaas HübnerSPD72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Lothar IbrüggerLothar IbrüggerSPD135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Brunhilde IrberBrunhilde IrberSPD228 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Susanne Jaffke-WittSusanne Jaffke-WittCDU/CSU18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow Dafür gestimmt
Portrait von Dieter Peter JahrDieter Peter JahrCDU/CSU163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Heinrich JordanHans-Heinrich JordanCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Johannes JungJohannes JungSPD272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU288 - Konstanz Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)