Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Fritz KuhnFritz KuhnDIE GRÜNEN275 - Heidelberg-Weinheim Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD260 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN143 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Oskar LafontaineOskar LafontaineDIE LINKE296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD189 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU275 - Heidelberg-Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut LampHelmut LampCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Heinz LanfermannHeinz LanfermannFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle LaurischkSibylle LaurischkFDP285 - Offenburg Enthalten
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN154 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Max LehmerMax LehmerCDU/CSU215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud LehnWaltraud LehnSPD123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU252 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Harald LeibrechtHarald LeibrechtFDP267 - Neckar-Zaber Enthalten

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)