Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU257 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Enthalten
Portrait von Gesine MulthauptGesine MulthauptSPD28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Winfried NachtweiWinfried NachtweiDIE GRÜNEN130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Dirk NiebelDirk NiebelFDP275 - Heidelberg-Weinheim Enthalten
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU256 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Erika OberErika OberSPD188 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Franz ObermeierFranz ObermeierCDU/CSU216 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eduard OswaldEduard OswaldCDU/CSU254 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim OttoHans-Joachim OttoFDP183 - Frankfurt am Main I Enthalten
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Dagegen gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)