Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ina LenkeIna LenkeFDP35 - Rotenburg - Verden Enthalten
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-SchnarrenbergerFDP225 - Starnberg Enthalten
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP268 - Heilbronn Nicht beteiligt
Portrait von Eduard LintnerEduard LintnerCDU/CSU249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus W. LippoldKlaus W. LippoldCDU/CSU186 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU188 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Markus LöningMarkus LöningFDP80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Enthalten
Portrait von Helga LopezHelga LopezSPD174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele Lösekrug-MöllerGabriele Lösekrug-MöllerSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Erwin LotterErwin LotterFDP254 - Augsburg-Land Enthalten
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE102 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen Nicht beteiligt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU224 - Rosenheim Nicht beteiligt
Portrait von Anna LührmannAnna LührmannDIE GRÜNEN182 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Thomas MahlbergThomas MahlbergCDU/CSU116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Nicole MaischNicole MaischDIE GRÜNEN169 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk ManzewskiDirk ManzewskiSPD17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Dafür gestimmt
Portrait von Lothar MarkLothar MarkSPD276 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover - Land I Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD292 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)