(...) Meine Fraktion hat immer wieder bekräftigt, dass der Kostendeckel zu Stuttgart 21 gilt und die Finanzierungsbeteiligung des Landes auf 930 Mio. Euro beschränkt ist. (...)
(...) Die Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung und des Parlaments werden dabei aber von der EU- und der Bundesgesetzgebung vorgegeben. Eine Reduzierung oder Abschaffung der Primatenversuche ist nur auf Bundesebene über eine Änderung des Tierschutzgesetzes möglich. Wir setzen uns im Bundesrat für entsprechende Regelungen ein und bitten Sie, Ihr Anliegen insbesondere gegenüber Frau Aigner zu artikulieren. (...)
(...) Die Möglichkeit für die Verwaltung Enteignungen vorzunehmen, ist im Landesenteignungsgesetz Baden-Württemberg festgehalten. Das Gesetz finden Sie im Internet unter http://dejure.org/gesetze/LentG . (...)
(...) Mein Vorschlag wäre, die künftigen Polizeipräsidien Polizeipräsidienegionen aufzustellen. Dies würde bedeuten, dass für die sowie in den 12 Regionen jeweils ein Polizeipräsidium entstehen würde. (...)
(...) Baden-Württemberg verfügt über eine hervorragende Kriminalitätsstatistik. Die derzeitige Polizeistruktur in Baden-Württemberg ermöglicht bereits die höchste Aufklärungsquote im Bundesvergleich und führt zu einer hohen Bürgerzufriedenheit, so dass es auch unter diesem Aspekt keinen Änderungsbedarf gibt. (...)
(...) wir Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bestehen darauf, dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro nicht angehoben wird und das Land sich maximal mit 930,6 Millionen Euro am Projekt beteiligt. Die Fraktion hat Ende Dezember 2011 einen einstimmigen Grundsatzbeschluss gefällt, der eine weitere Kostenbeteiligung des Landes ausschließt (s.u.). (...)