(...) Beim Straßenbau favorisieren wir die Erhaltung und Instandsetzung vor einem Neubau, der nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen soll. Sie haben sicher die aktuellen Debatten des grünen Verkehrsministers mit der Opposition im Landtag zum Straßenbau verfolgt. (...)
(...) Die Zuständigkeit für das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren obliegt vielmehr dem Eisenbahnbundesamt. Beim Gesamtprojekt S21 bestehen die verschiedensten rechtlichen Verhältnisse zwischen den unterschiedlichen Parteien (DB, Stadt, Flughafen, Land, EBA, beauftragte Dritte etc.). Diese lassen sich nicht über einen Kamm scheren, sondern sind aus rechtlicher Sicht – bezogen auf den jeweiligen Sachverhalt und die darin beteiligten Parteien – jeder für sich zu würdigen. (...)
(...) 1.) Es ist korrekt, dass der Gemeinderat der Stadt Leonberg im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gestrichen hat. Von der Stadtverwaltung wurden die Aufgabengebiete der Gleichstellungsbeauftragten in der Folge auf andere Abteilungen verteilt. (...)