
Dass die Porterhous-Group für die Schließung Geld vom Land Sachsen bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.

Gerne können Sie mir auch unter Alexander.Wiesner@slt.Sachsen.de Ihre Frage genau schildern

Die Regierungsfraktionen befinden sich in intensiven Beratungen mit dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause, Anfang Juli, zu verabschieden.

In Sachsen können Privatpersonen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – also Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz und Pellets – stellen.

Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).