Frage von Felix H. • 14.03.2025

Antwort von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 18.03.2025
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Die CDU Hamburg lehnt den Gesetzesvorschlag der Initiative „Hamburg Werbefrei“ ab
Gegenüber dem Ziel der Anhebung des Rentenniveaus und dessen existentieller Bedeutung für die betroffenen Seniorinnen und Senioren darf dieser Umstand jedoch kein durchgreifend entgegenstehendes Hindernis sein!
Vor dem Hintergrund dessen wäre im Zuge der Zusammenfassung von Rentnern und Pensionären in einem einheitlichen Rentensystem insbesondere darauf zu achten, dass diese Zusammenfassung unter Wahrung des Bestandes der Renten und Pensionsansprüche erfolgt, wie er durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich garantiert und vorgegeben ist.