Sehr gehrte Frau Schubert, wann wird das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Parlament ( mit der pauschalen Beihilf e ) beschlossen . Es hieß im April oder Mai.
Derzeit unfaire und unerträgliche Siuation.
Staatsdiener müssen sich privat versichern um alle Vorteile zu bekommen und zahlen nicht in eine solidarische Versicherung ein . Dies ist Unlogisch und wird in jedem Bundesland früher oder später geändert. Sachsen soll nicht wieder letzter sein .. Mfg B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als finanzpolitsche Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Sächsischen Landtag gern beantworte. Die Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamt:innen des Freistaates war eines der Kernanliegen der BÜNDNISGRÜNEN in der derzeitigen Koalition. Deswegen freuen wir uns sehr, dass dieses Vorhaben nun auf die Zielgerade geht. Die Regierungsfraktionen befinden sich in intensiven Beratungen mit dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause, Anfang Juli, zu verabschieden.
Freundliche Grüße,
Franziska Schubert