Das geplante Gesetz zum Hinweisgeberschutz enthält wichtige Verbesserungen für Personen, die Hinweise auf Straftaten oder sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden geben.
Im Ergebnis konnte dann auch der Freistaat Sachsen im Bundesrat zustimmen.
Der aktuelle Zustand ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Allerdings braucht es eine Zusammenarbeiten der verschiedenen Akteure, die zwar angeschoben ist, sich jedoch weiterhin zäh gestaltet.
Die Freiheit der Presse ist eines der höchsten Güter in unserem Land, für deren Verteidigung ich mich immer eingesetzt habe.
Dass die Porterhous-Group für die Schließung Geld vom Land Sachsen bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.