Hallo Herr Piwarz An wen und wo hin kann ich nun endlich mal eine Antrag für die Erstattung zur Rückzahlung meiner Ölpreispauschale richten, der April ist vorbei und keiner kann mir sagen wie es weite
Wie lange wollt Ihr euch noch Zeit lassen
Sehr geehrter Herr P.,
in Sachsen können Privatpersonen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – also Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz und Pellets – stellen. Dies soll ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober 2023 möglich sein. Im Vorfeld war es notwendig, die vertraglichen, verwaltungsrechtlichen sowie technischen Voraussetzungen zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen den Ländern sowie länderintern zu schaffen, damit die vorgesehenen Hilfsgelder von bis zu 1,8 Milliarden Euro nach möglichst bundesweit einheitlichen Verfahrensregeln ausgereicht werden können.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank und unter https://www.energieversorgung.sachsen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Piwarz