Der Bundeswehreinsatz am Roten Meer im Rahmen der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES beruht auf einen Beschluss des Europäischen Rates vom 8. Februar 2024 und von mehreren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Frage von Karsten S. • 19.05.2024
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 27.06.2024
Frage von Markus W. • 19.05.2024
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 10.07.2024
Der wesentliche Grund für die Ablehnung des Schutzes des ukrainischen Luftraums durch die NATO ist, dass wir dadurch in den Krieg eingreifen würden.
Frage von Anne B. • 19.05.2024
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 27.06.2024
Allgemeine staatliche finanzielle Leistungen für Familien als Ausdruck der Familienpolitik wie beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht an den Status „Beamter“, „Arbeitnehmer“ und „Selbstständiger“ geknüpft.
Frage von Karsten S. • 13.05.2024
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 17.05.2024
Der Unterschied ist, dass weder NATO noch Deutschland aktive Kriegspartei werden dürfen
Frage von Engelbert Manfred M. • 12.05.2024
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 17.05.2024
Der von Ihnen angesprochene Rahmenfrachtvertrag zwischen Bundeswehr und DB Cargo war weder geheim, noch wurde er in den Medien verschwiegen. Eine Pressezensur findet in Deutschland nicht statt.
Frage von klaus w. • 11.05.2024
Antwort ausstehend von Rolf Mützenich SPD