Eine Abschaffung des Weisungsrechts halten wir nicht für den richtigen Weg und auch für verfassungsrechtlich unzulässig.
wir haben im Koalitionsvertrag viele Themen in diesem Bereich durchgesetzt und erwarten zeitnah, dass das von der FDP geführte Bundesjustizministerium die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Kabinett einbringt.
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
Und sollten unsere Sicherheitsbehörden in den inhaftierten Straftäter:innen potentielle terroristische Gefährder:innen und somit eine Gefahr für unsere Gesellschaft sehen, so ist eine Abschiebung, wie von den Behörden zuletzt vollzogen, als Ultima Ratio nachzuvollziehen.
Als SPD-Fraktion setzen wir uns auch weiterhin für die Bürgerversicherung ein, bei der alle in das gleiche System einzahlen würden.
Wir müssen auch in Bildung, Integration und sozialer Arbeit verstärkt dieses Thema klar benennen und präventiv bekämpfen.