Wie stehen Sie zum Thema Umsatzsteuersatz auf Speisen?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
die SPD hat gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes gestimmt. Damit sollte auf den Verzehr von Speisen in Restaurants ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % anfallen.
Die Umsatzsteuer auf Speisen trifft den Durchschnittsverdiener und besonders Familien hart.
Die Betriebe in Deutschland haben erhebliche Nachteile im Wettbewerb um Urlauber.
Der ermäßigte Steuersatz für Speisen im Restaurant ist in der EU die Regel.
19 % Umsatzsteuer auf Speisen ist ein Förderprogramm für die Discounter Aldi, Lidl, …. Den Verpackungsmüll können die Beherbergungsbetriebe beseitigen.
Aus finanziellen Gründen bietet sich ein Urlaub in der Türkei, Spanien, Griechenland, ... mit einem wesentlich höheren CO₂-Fußabdruck an. Dort sind die Kosten für Personal, Energie und Steuern deutlich niedriger.
Oder Urlauber entscheiden sich für unsere schwimmenden Steueroasen Mein Schiff, Aida, …, dort fällt keine Umsatzsteuer an.
MfG
R. S.
![Rolf Mützenich Portrait von Rolf Mützenich](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/muetzenich-rolf2.jpg?itok=ePFTUvyw)
Sehr geehrter Herr S.,
die Teuerungsraten der letzten Jahre haben vor allem Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen getroffen. Wir wollen deshalb die Mehrwerteuer für Lebensmittel von sieben Prozent auf fünf Prozent senken und so den steigenden Preisen für Lebensmittel des täglichen Bedarfs entgegenwirken. Damit entlasten wir Bürgerinnen und Bürger in der Breite, insbesondere auch Familien. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung wieder mehr Geld für Besuche in Gaststätten und Restaurants zur Verfügung hat, profitiert davon auch die Gastronomiebranche und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich