Wie stehen Sie zum Thema Cum-Ex und Cum-Cum?
1. **Warum gibt es trotz der massiven Steuerverluste in Milliardenhöhe und der jahrelangen Ermittlungen gegen Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrüger noch immer keine effektiven gesetzlichen Maßnahmen, um solche Steuertricks endgültig zu unterbinden?**
2. **Wie rechtfertigt die Regierung, dass Steuerhinterziehung im großen Stil offenbar nicht mit derselben Konsequenz verfolgt wird wie andere Vergehen, während jährlich geschätzte 100 Milliarden Euro durch Steuerbetrug verloren gehen?**
3. **Warum werden Finanzkonzerne und Banken weiterhin durch schwache Regulierung und lasche Kontrollmechanismen begünstigt, anstatt dass der Staat sich die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verschafft, um konsequent gegen Wirtschaftskriminalität vorzugehen?**

Sehr geehrter Herr S.,
die Cum-Ex-Geschäfte fanden zwischen 2024 und 2011 statt. Im Jahr 2012 wurde das Quellensteuerabzugsverfahren bei Dividenden komplett neu gestaltet. Die bis dahin möglichen Cum-Ex-Geschäfte sind seitdem nicht mehr möglich. Im Jahr 2020 wurde dann die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Digitalisierung des Quellensteuerabzugsverfahren beschlossen. Den Finanzinstituten, die für ihre Kunden Anträge auf Steuererstattung stellen, müssen künftig viel mehr Informationen liefern, um Ungereimtheiten frühzeitig zu erkennen und schnell aufklären zu können. Außerdem wurde die Haftung der Finanzinstitute für die Angaben der Kunden verschärft. Mit der europäischen Faster-Richtlinie von 2023 wird das Quellensteuerabzugsverfahren europäisch harmonisiert und damit in grenzüberschreitenden Fällen noch effektiver.
Durch die Digitalisierung des Verfahrens und die Einrichtung zentraler Datenbanken beim Bundeszentralamt für Steuern wurden die Voraussetzungen geschaffen, Steuerbetrügereien früher zu erkennen.
Außerdem wurden die Verjährungsfristen für schweren Steuerbetrug, wie Cum-Ex, verlängert.
Steuerbetrug wird konsequent verfolgt. Die gerichtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle wird aber noch einige Jahre beanspruchen. Dies liegt an der außerordentlich hohen Komplexität der Transaktionen und der Vielzahl an Beteiligten. Für diesen Zweck wurden besondere Abteilungen in den Staatsanwaltschaften der Länder eingerichtet. Es wurden auch schon wichtige Täter, wie der an der geschäftsmäßigen Verbreitung der Cum-Ex-Transaktionen beteiligte Hanno Berger, zu hohen Haftstrafen verurteilt.
Finanzinstitute, wie Banken oder Versicherungen, unterliegen einer umfassenden Finanzmarktaufsicht durch europäische oder deutsche Behörden. Seit der Finanzkrise 2008 wurde nach dem Prinzip gehandelt, dass kein Geschäft und kein Markt ohne Aufsicht sein darf. Gleichwohl sind die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen. Auch in den nächsten Jahren müssen noch Schritte zur Vertiefung der europäischen Bankenunion und Kapitalmarktunion unternommen werden.
Neue Steuerbetrügereien können nicht ausgeschlossen werden. Die inländischen und europäischen Quellensteuererhebungsverfahren wurden in den letzten Jahren aber so reformiert, dass solche Betrügereien frühzeitig erkannt und abgestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich