
(...) Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass in unserem Land niemand aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse auf die Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte verzichten muss. Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die beabsichtigte Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. (...)