Frage an Paul Lehrieder von Norbert S. bezüglich Jugend
Guten Tag, Herr Lehrieder!
Ihr Ausschuss (FSFJ) war federführend beim heute in Kraft getretenen Gesetz, das den Verkauf von sogenannten "E-Zigaretten" reguliert.
Die vielgepriesene "Rechtssicherheit" ist allerdings ein schlechter Aprilscherz. Viele kleine Onlineshops haben aus Verunsicherung jetzt erstmal dicht gemacht. War das die Absicht? Und was bedeuten die schwammigen Formulierungen jetzt ganz konkret für uns erwachsene Verbraucher?
Dürfen wir das Angebot eines Shops online weiterhin begutachten, ob er überhaupt interessante Produkte zu interessanten Preisen anbietet, oder müssen wir selbst dafür schon durch zeit- und geldaufwendige bürokratische Reifen (z.B. PostIdent) springen?
Und wie ist es mit dem Versand?
Reicht eine "Alterssichtprüfung", d.h. kann die Ware auch an einen anderen eindeutig Erwachsenen ausgehändigt werden bzw. in die Firma geliefert werden?
Oder werden wir Berufstätige dazu genötigt, neben den erklecklichen Zusatzkosten für die "eigenhändige" Zustellung auch noch teils beträchtliche Umwege zur Postfiliale zu machen, um dort den Ausweis vorzuzeigen?
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Scheinargument, dass das ja der Shop bezahlen muss. Alles was Sie dem Shop an Mehrkosten aufbürden, landet zum Schluss IMMER auf der Rechnung des Endkunden. Und zu den Öffnungszeiten meiner Postfiliale bin ich normalerweise nie auch nur in der Nähe.
Was ist mit Bestellungen aus dem Ausland?
Ich habe dort einige Freunde (z.B. Schweizer), die bislang gerne in deutschen Shops bestellen. Werde die durch diese Restriktionen genötigt, auf andere Angebote auszuweichen?
Ich hoffe Sie als Verantwortlicher und mit ihren juristischen Kenntnissen als Rechtsanwalt können hier endlich für Klarheit sorgen.
Mit freundlichem Gruß,
Norbert Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Lassen Sie mich zunächst vorausschicken, dass mir in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektrischen Zigaretten und elektronischen Shishas am Herzen liegt. Da elektronische Zigaretten und E-Shishas bislang nicht von einem Abgabe- und Konsumverbot erfasst waren und es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetz handelte, haben wir das Konsum- und Abgabeverbot für Minderjährige auf den Weg gebracht und die diesbezügliche Gesetzeslücke mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas geschlossen.
Die schädigenden Wirkungen des Nikotinkonsums, gleich ob er mithilfe konventioneller oder elektronischer Zigaretten konsumiert wird, sind bekannt. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung zeigen zudem, dass selbst beim Verdampfen nikotinfreier Flüssigkeiten krebserregende Partikel freigesetzt werden, die chronische Schädigungen der Atemwege hervorrufen können. Insbesondere zeigen die Studien, dass diese Stoffe die Lungenentwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Als Politiker haben wir die Aufgabe unsere Kinder und Jugendlichen vor Schädigungen, gerade in der Wachstumsphase, zu schützen. Dass diese Regelungen sowie die Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse eine zwingende Auswirkung auf Ihre persönliche Entscheidung für das Rauchen von E-Zigaretten haben muss, kann ich nicht erkennen. Die Umsetzung soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken.
Was die von Ihnen angesprochene Kontrolle beim Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas anbelangt, kann ich Ihnen mitteilen, dass es nach Angaben des Verbandes des eZigartettenhandels für die ca. 5.000 Verkaufsstellen mit Verkaufsräumen nur zu einer geringen Anzahl von Ausweiskontrollen komme und daher keine zusätzlichen Kosten und nur ein geringer Zeitaufwand anfalle.
Im Hinblick auf den Online-Handel wurde in § 10 III JuSchG klargestellt: „Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.“ Damit soll sichergestellt werden, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden. Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer oder verifizierter Adressdaten, die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern mit geringem Aufwand zu programmieren sind. Nach Inbetriebnahme verursacht deren Anwendung keinerlei Kosten für den Handel. Für Erwachsene, die im Online-Handel die oben genannten Erzeugnisse erwerben möchten, erfolgt daher ein Prüfsystem durch die Eingabe zusätzlicher Daten (Geburtsdatum, Personalausweisnummer o.ä.). Der hierfür erforderliche Zeitaufwand für den Kunden dürfte sich pro Einkauf bei weit unter einer Minute niederschlagen.
Zudem muss sichergestellt werden, dass diese Produkte auch nicht an Kinder und Jugendliche ausgeliefert werden. Die Verkäufer müssen daher sicherstellen, dass die Waren auch nur an Personen aushändigt werden, die über 18 Jahre sind bzw. müssen sicherstellen, dass die getätigten Angaben des Käufers bezüglich des Alters auch richtig waren. Dies ist unter anderem möglich durch das von Ihnen angesprochene PostIdent-Verfahren plus der eigenhändigen Übergabe. Eine doppelte Kontrolle ist also erforderlich. Die hier von Ihnen angesprochenen Mehrkosten betragen bei der DHL beispielsweise lediglich einen Euro. Die hier angegebenen Daten müssen bei der Auslieferung bestätigt werden – hier ist die Identitäts- und Altersprüfung bei der Annahme der Bestellung nötig.
Dass dies für Sie persönlich eine Einschränkung darstellt, ist nachvollziehbar und für alle Berufstätigen eine Unannehmlichkeit, die Sie verständlicherweise gerne vermeiden würden. Im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen halte ich dies jedoch für hinnehmbar.
Selbstverständlich lassen sich geringfügige kosteninduzierte Erhöhungen von Einzelpreisen nicht ausschließen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB