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Frage von Rolf S. •

Frage an Patrick Schnieder von Rolf S. bezüglich Gesundheit

[quote]Jeder Erwachsene soll demnach künftig regelmäßig gefragt werden, ob er zur Organspende bereit ist. Man könne die Bereitschaft erklären (Ja), sie verneinen (Nein) oder das Anschreiben auch einfach wegwerfen, teilte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, könne man erklären.[/quote]

Quelle: http://www.stern.de/gesundheit/reformvorschlag-gebilligt-neue-regelungen-fuer-organspende-in-deutschland-1794206.html

Sehr geehrter Herr Schnieder,

wird es auch einen Kriterienkatalog geben, wo man potentielle Organempfänger ausschließen kann?

z.B. keine Alkoholiker, keine Drogensüchtige, keine Schwerkriminelle, keine Empfänger außerhalb Deutschland, keine von Religion X, nicht dem verhassten Nachbarn, nicht der Exfreundin, keine die Mitglied bei Partei X sind, keine Millionäre etc?

oder eine Bevorzugungsliste

z.B. bevorzugt nur an Alleinerziehende mit Kindern unter 16 Jahren, Junge Menschen, Eltern (Väter / Mütter) etc.?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Organspende. Einen Kriterienkatalog, der potentielle Empfänger von einer Organspende ausschließt, wird es nicht geben. Die Organspende ist unter dem Aspekt des Dienstes am Nächsten zu verstehen. Daher dürfen Belange wie „verhasster Nachbar“ oder die von Ihnen genannten keine Rolle spielen. Eine solche Differenzierung verstößt meines Erachtens auch gegen das Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder MdB

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