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Patrick Schnieder
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Frage von Armin A. •

Frage an Patrick Schnieder von Armin A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schnieder,

der Bundestag wird sich bald mit einer Neuregelung der Organspende befassen. Es sind mehrere Möglichkeiten in der Diskussion (z. B. Widerspruchslösung oder Erklärungslösung).

Mich interessiert, welche Lösung Sie bevorzugen.

Herzliche Grüße

Armin Apfel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Apfel,

jeder kann für seine Mitmenschen neue Lebens- und Heilungschancen schaffen mit der Bereitschaft zur Organspende. Damit wird das Ende der eigenen Existenz zum Neuanfang für andere. Als ein Zeichen der Solidarität ist die Organspende auch ganz im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Wir geben etwas für den anderen. Damit machen Entscheidungen für Organspenden unsere Gesellschaft auch ein Stück menschlicher und wärmer. Organspenden zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht nur genommen, sondern auch gegeben wird.

Seit einiger Zeit gibt es eine Diskussion, wie wir zu mehr Spenderorganen kommen können. Wie Sie wissen, praktizieren wir zurzeit die sogenannte Einverständnislösung. Sie beruht auf dem Gedanken, dass der Spender vor einer Organentnahme stets sein Einverständnis abgegeben haben muss. An diesem Grundgedanken muss festgehalten werden, gleichzeitig muss er aber auch weiterentwickelt werden.

Manche denken bei uns sogar an die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Sie wird auch in einigen europäischen Ländern praktiziert. Ich lehne diesen Weg ab. Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst zu einer Organspende zwingen, von der sich diese nur durch Widerspruch lösen können. Der Staat darf in dieser hochsensiblen und höchst persönlichen Frage niemanden zwingen oder drängen.

Der Staat kann aber den Bürger sehr wohl zu einer Entscheidung für oder gegen Organspende auffordern. Das ist ein großer Unterschied zur Widerspruchslösung. Diese Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder Mensch einmal in seinem Leben, möglichst in jungen Jahren, mit der Frage der Organspende konfrontiert wird. Der Staat bittet den Bürger Stellung zu beziehen. Das kann beim Erwerb des Führerscheins geschehen oder auch bei der Ausstellung von Pass oder Personalausweis. Über die Einzelheiten kann und muss man noch reden. Zentral ist für mich: Die Entscheidung muss freiwillig bleiben.

Wenn nicht entschieden wird, müssen die Angehörigen entscheiden. Es ist für Angehörige, die sich ohnehin in einer an sich schon belastenden Situation befinden, mitunter sehr schwierig herauszufinden, was wohl der Wille des Verstorbenen gewesen wäre.

Wichtig ist, dass die Bürger noch besser und breiter über Organspenden informiert werden. Organisationen wie Pro Organspende leisten hier schon Großartiges. Um die Zahl der Organspenden zu steigern, sollten wir auch versuchen, die Ärzte stärker als bisher in die Aufklärung mit einzubeziehen.

Im Parlament wird es darum gehen, das Transplantationsgesetz zu ergänzen. Dieser Gesetzgebungsbereich ist sicherlich eine Gewissensentscheidung für jeden Abgeordneten. Ich würde mir aber wünschen, dass wir Parlamentarier zu einer möglichst einhelligen Position kommen. Es wird daher auch Gespräche mit den anderen Fraktionen geben. Eine solche möglichst einstimmige Entscheidung würde auch helfen, den Ängsten der Menschen zu begegnen.

Eine einstimmige Entscheidung zeichnet sich auch nach einem Gespräch aller Fraktionsvorsitzenden in diesem Monat ab. Bis Jahresende wird nun ein konkreter Gruppenantrag als eigenständiger Gesetzentwurf erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder MdB

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