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Frage von günter g. •

Frage an Olaf Scholz von günter g. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Scholz,

Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts verfassungswidrig.
Von welcher Verfassung geht das Bundessozialgericht aus ?
Es gibt im Besatzungskonstrukt BRD KEINE VERFASSUNG !
Es gibt ein GRUNDGESETZ ! und dieses ist keine Verfassung.
Laut GG ist derjenige ein Hochverräter der Gesetze aushebelt, wenn das Bundessozialgericht die Feststellung trifft, das der Hartz 4 Regelsatz für Kinder gesetzwidrig ist, gehe ich davon aus, dass Politiker die gesetzwidrig ihre Zustimmung gaben des Hochverrats schuldig sind.
Erklären Sie uns Bürgern von Deutschland, warum sich Politiker nicht an ihr eigenes GG halten und immer wieder gesetzwidrig handeln ?

Günter Gärtner

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Sehr geehrter Herr Gärtner,

lassen Sie mich am Anfang auf die Frage zu den Begriffen Grundgesetz und Verfassung eingehen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden, denn das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Die Bezeichnung als Grundgesetz sollte den provisorischen Charakter verdeutlichen. Mit der staatlichen Einheit Deutschlands im Jahr 1990 ist keine neue Verfassung geschaffen worden, da sich das Grundgesetz bewährt hatte. So blieb der Begriff Grundgesetz erhalten. Da man mit dem Wort "Verfassung" in der Regel eine Grundordnung für einen Staat meint, ist das Grundgesetz aber durchaus die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In der juristischen Fachsprache sagt man, dass Deutschland mit dem Grundgesetz eine Verfassung im materiellen Sinn hat, d.h. das Grundgesetz enthält alles, was eine Verfassung typischerweise enthält, nämlich die Grundentscheidungen über die Ausgestaltung der Republik (Demokratie, Rechtsstaat usw.) und die Staatsorganisation.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich Ihnen antworten, dass der Deutsche Bundestag nur Gesetze verabschiedet, die er für verfassungskonform hält. Deshalb wird jedes Gesetz, bevor es von der Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wird, nochmals zusätzlich vom Innen- und vom Justizministerium auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Juristen kommen häufiger zu unterschiedlichen Bewertungen, ob ein Gesetz verfassungskonform ist oder nicht. Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, das unabhängig und überparteilich darüber entscheidet, ob ein Gesetz mit unserer Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar ist oder nicht. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Gericht ein konkretes Gesetz anders bewertet als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Was die Regelsätze für Kinder arbeitsloser Eltern betrifft: Auf meinen Vorschlag hin werden sie im Rahmen des Konjunkturpakets jetzt für 6- bis 13-Jährige um 35 Euro erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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