Frage an Olaf Scholz von Elisabeth L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Scholz,
Die soziale Sicherheit und der Sozialfrieden sind aufgrund der sozialen Verwerfungen in unserem Staat gefährdet. Unser Sozialstaat basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Junge leisten für Alte, Reiche leisten für Ärmere, Gesunde leisten für Kranke. Dies trifft leider meist nur für Angestellte , nicht aber für Beamte zu.
Angestellte zahlen in der gesetzlichen Krankenkasse für alle Mitglieder der Gesellschaft (Angestellte, Arbeiter , Arbeitslose, Hartz4-Empfänger, Sozialhifeempfänger) und das einkommensabhängig bei sinkender Krankenversorgungsqualität und höheren Eigenleistungen. Beamte sichern nur ihr persönliches Risiko, unabhängig vom Einkommen und werden zudem noch vom Staat subventioniert ,(Beihilfe) bei höchster Krankenversorgungsqualität durch private Krankenkassen..
Angestellte zahlen für Arbeitslose, Beamte sind unkündbar und kennen nicht das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes. Angestellte zahlen für Rentner(Rentenversicherungsbeiträge) , Beamtenpensionen werden aus laufenden Steuereinnahmen finanziert.
Die Renten werden nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen errechnet. Beamte erhalten einen festen %-Satz ihres letzten Bruttogehaltes als Altersruhegeld. Warum verfügen Pensionärshaushalte statistisch gesehen über ca 100% mehr Bruttoeinkommen als Rentnerhaushalte.(Quelle RWI)
Die Pensionen von Beamten der unteren und mittleren Tätigkeiten sind meist höher als die gesetzlichen Renten von Angestellten, die ihr Leben lang Höchstbeiträge gezahlt haben?
Warum wird dieser Mißstand von keiner Regierung endlich beseitigt?
Warum wird nicht endlich ein Finanzierungssystem für Beamtenpensionen eingeführt?
Wie sollen die Verpflichtungen für Pensionszahlungen zukünftig finanziert werden, nachdem durch die Wirtschaftkrise zukünftige Einnahmen wegbrechen ?
Wann werden unsere Beamten endlich zu Solidaritätsleistungen für unsere gesamteGesellschaft herangezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Laufer
Sehr geehrte Frau Laufer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Recht, dass sich auch Beamte an der Solidarität innerhalb unseres Gemeinwesens beteiligen müssen. Bezüglich Ihrer Anmerkung zu den Renten im Vergleich zu den Ruhegehältern der Beamtenversorgung ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme handelt, die historisch gewachsen sind. Die SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm dafür ausgesprochen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen. Kurzfristig wird dieses Ziel allerdings nicht zu verwirklichen sein, da wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Auch wenn ein grundlegender Wechsel bis auf weiteres nicht stattfinden kann, werden Änderungen des Rentenrechts dennoch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. So ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 der Riester-Faktor in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Dieser Faktor wird im kommenden Jahr bereits zum sechsten Mal in der Beamtenversorgung angewendet, während er in der Rentenversicherung für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt wurde. Zudem ist der Höchstruhegehaltssatz durch das Versorgungsänderungsgesetz von 75 Prozent auf 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge abgesenkt worden. Diese Kürzung gilt auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das Ende des Jahres 2008 beschlossen wurde, wird auch die 2012 beginnende gleitende Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre in die Versorgung der Bundesbeamten übernommen. Ebenso wird die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.
Mit der Gesundheitsreform 2007 haben sich auch Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ergeben. Die PKV muss jetzt beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II weiter absichern, wenn diese zuvor privat versichert waren. Diese Maßnahmen bewirken, dass die PKV zu einem Mindestmaß an interner Solidarität gezwungen wird. Langfristig strebt die SPD mit der Bürgerversicherung ein solidarisches Gesundheitswesen für alle Bürgerinnen und Bürger an.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz