Ich gehe davon aus, dass sich viele Stellungnahmen in den laufenden und folgenden Anhörungen auch mit dem AEZ beschäftigen werden und dieser ausführlich beleuchtet wird.
Selbstverständlich wurde der Entwurf im BMI auf seine Verfassungskonformität geprüft.
Ihr zukünftiger Sold hängt zum einen aktuell laufenden Tarifverhandlungen des Öffentlichen Dienstes ab.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass der AEZ an den Anspruch auf Besoldung gebunden ist.
Aus meiner Perspektive hält sich die Kritik in Grenzen, was erstmal ein gutes Zeichen ist. Ich verfolge die Diskussion im Forum Öffentlicher Dienst aufmerksam, dort scheint ja alle Kritik zu kulminieren
Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.