Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass wir an den Gesetzgebungsvorhaben des BMI weiterarbeiten und versuchen, im Deutschen Bundestag Mehrheiten dafür zu finden, um sie noch vor der nächsten Bundestagswahl abzuschließen
Solche Berechnungen sind deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als vorläufig zu betrachten.
„Verfassungsrechtlich tragfähig“ bedeutet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Ansicht ist, dass der Entwurf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.
Der Gesetzentwurf wird hoffentlich bald vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Wie Ihnen mein Kollege Lars Castellucci bereits vor mehreren Monaten antwortete, ist die Verlängerung der Regelung zur befristeten Ausnahme für Verwendungseinkommen im § 107d des Beamtenversorgungsgesetzes Teil des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Darin enthalten ist die Verlängerung der Frist im § 107d bis zum 31. Dezember 2026.