Frage von Dirk W. • 04.12.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 05.12.2023
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
©Max Neudert
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Wir werden also bei dieser Neuregelung sicherstellen müssen, dass auch bei der Neuregelung Auszubildende die Möglichkeit zur Einbürgerung haben, sie unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht vollständig decken können.
Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose.
Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.