Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit an das türkische Generalkonsulat
Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Die besonderen Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, beurteilen die jeweiligen Einwanderungsbehörden eigenständig
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor.