Werden die Einbürgerungsanträge, die im Januar 2024 gestellt werden, rückwirkend nach dem neuen Gesetzentwurf beurteilt?
Sehr geehrter Herr Demir,
die Frage bezieht sich vor allem auf den Punkt der mehrfachen Staatsangehörigkeit
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt. Bei den anzunehmenden Wartezeiten sollte zum Zeitpunkt der Entscheidung in Ihrem Fall das neue Gesetz in Kraft sein. Das kann ich natürlich nicht abschließend versprechen, aber die Ampel-Parteien tun alles dafür, die Reform im neuen Jahr zeitnah abzuschließen.
Für die Fragen zu den Abläufen der Einbürgerung sprechen Sie am besten auch mit ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir