Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.
Im Bundestag werden wir die Staatsangehörigkeitsreform wahrscheinlich Anfang 2024 beschließen.