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Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.
©Max Neudert
Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.
Die Transparenz von Abläufen in Regierung und Parlament sowie zwischen den Instanzen ist ein wichtiger Faktor, damit Bürgerinnen und Bürger auf politische Prozesse Einfluss nehmen können.
Länder wie Hamburg und Berlin machen es vor und haben ihre Einwanderungsbehörden zentralisiert, bzw. arbeiten derzeit an der Umsetzung. So können Anträge schneller und effizienter bearbeitet werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung wird es mit der Reform entsprechend nicht mehr geben.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, wird es mit dem neuen Gesetz auch möglich, als Deutsche in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.