Frage von Büsra B. • 13.12.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.12.2023
Wie Sie richtigerweise mitbekommen haben, konnten die Verhandlungen noch nicht beendet werden.
©Max Neudert
Wie Sie richtigerweise mitbekommen haben, konnten die Verhandlungen noch nicht beendet werden.
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert.
Wir sind noch wortwörtlich mitten in den Beratungen, um letzte Punkte zu klären.