Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.