Weiteres Vorgehen StARModG
Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank für Ihren Einsatz bei der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik, der Schritt wird das Staatsangehörigkeitsrecht definitiv zeitgemäß gestalten.
Eine Sache hat mich gewundert: bei der 1. Lesung heute habe ich ein Gefühl bekommen, dass die zeitnahe Umsetzung für Sie keine erste Priorität hat. Teilen Sie dieses Wahrnehmung?
Sehen Sie nicht die Gefahr, dass durch monatelange Diskussionen, die zur Abschwächung der Ausschlussregeln für arbeitslose führen soll, die Änderung komplett platzt?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre netten Worte und die Frage.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde letzte Woche, am 30. November, im Bundestag beraten in erster Lesung. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Und: Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind auch jetzt schon von der Einbürgerung ausgeschlossen. Es gibt aber auch Menschen, die unverschuldet Sozialleistungen beziehen, bspw. weil sie Angehörige pflegen oder eine Behinderung haben und deswegen nicht arbeiten können. Diesen Menschen darf eine Einbürgerung nicht verwehrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir