Sie sprechen aber zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde.
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
Wichtig ist nur, dass Sie die Staatsbürgerschaft nur annehmen können, wenn die Staatsangehörigkeitsreform bereits in Kraft ist - das ist zu April 2024 geplant.
Ob Sie damit allerdings im konkreten Fall riskieren, dass der Antrag abgewiesen (und nicht nur zurückgestellt) wird, wenn die Behörde ihn schon vor Erfüllung des Mindestaufenthalts prüft, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (...)
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.