Hakan Demir
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Frage von Sevilay A. •

Einbürgerung von minderjährigen Kindern

Sehr geehrter Herr Demir,
damit minderjährige Kinder eingebürgert werden können, müssen die Mindestaufenthalt von 3 Jahren erfüllt worden sein. Im Juni 2025 erfüllen meine Kinder die Voraussetzungen zur Einbürgerung. Kann man schon vor 6 Monaten den Antrag stellen, weil der Prozess bis zur Einbürgerung länger dauert?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Frau A.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Für die Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts und für die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens sind die lokalen Behörden zuständig. Grundsätzlich spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, den Antrag eher zu stellen. Ob Sie damit allerdings im konkreten Fall riskieren, dass der Antrag abgewiesen (und nicht nur zurückgestellt) wird, wenn die Behörde ihn schon vor Erfüllung des Mindestaufenthalts prüft, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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