Frage von Mohamed A. • 11.09.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Möchten Sie neben der belarussischen eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten, so müssen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland erfragen, ob es beispielsweise etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.

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Hakan Demir
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