Verfahren nach April 2024 - 4. Gibt es etwas, was ich als Bewerber nach April 2024 tun muss?
Sehr geehrte Herr Demir,
Als serbischer Staatsbürger habe ich eine Einbürgerungszusicherung erhalten, die bis August 2025 gültig ist.
1. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie in meinem Fall nach April 2024 verfahren wird?
2. Werden mich die lokalen Behörden, die die Einbürgerungszusicherung ausgestellt haben, kontaktieren und mir mitteilen, dass ich meine serbische Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben muss?
3. Werden sie das Einbürgerungsverfahren einfach von dem Moment an fortsetzen, in dem ich die Einbürgerungszusicherung erhalten habe?
4. Gibt es etwas, was ich als Bewerber nach April 2024 tun muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre freundliche Antwort.
Sehr geehrter Herr O.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Wie Sie bereits geschildert haben, ist geplant, dass sie sich nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes auf Ihre Einbürgerungszusicherung berufen können und aufgrund der generellen Hinnahme der Mehrstaatigkeit Ihre serbische Staatsangehörigkeit nicht mehr ablegen müssen, um sich final einbürgern lassen zu können.
Wie die Behörden nach April 2024 mit dem Verfahren und der Kommunikation mit den Antragsteller:innen umgehen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit Ihrer lokalen Behörde den Austausch zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir