Hakan Demir
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SPD
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Frage von Billy N. •

Werden Sie sich für die Möglichkeit eines Reisepasses mit Eintrag „M“ oder „W“ für Menschen mit nicht binärem Geschlechtseintrag einsetzen?

Sehr geehrter Herr Demir,
Noch gibt es diese Möglichkeit, aber sie soll im aktuellen SBGG Entwurf gestrichen werden mit der Begründung, es gäbe kein Land, in dem die Einreise mit dem Eintrag „X“ nicht möglich sei. Das ist falsch, da z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate eine Einreise oder Transit so nicht zulassen. Auch in anderen Ländern, in die z.B. Dienstreisen nötig sein können, ist mit dem Eintrag „X“ „mit Diskriminierung zu rechnen. So müssen sich Menschen entscheiden, ob sie den passenden Geschlechtseintrag wählen oder weiterhin in diese Länder reisen können.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Nachricht.

Zunächst: Ich freue mich sehr darüber, dass wir nun das TSG außer Kraft setzen. Denn trans- und intergeschlechtliche Personen dürfen weder diskriminiert noch misshandelt werden. Deswegen führen wir das Selbstbestimmungsgesetz ein und vereinfachen somit die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu ändern und bauen zeit- und kostenintensive bürokratische Hürden ab.

Zum Reisepass: Neu wurde im Gesetz im Vergleich zum Entwurf eingeführt, dass es die Möglichkeit geben wird für intergeschlechtliche Personen, die im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten zu können, sofern sie eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung vorlegen oder deren Vorlage unter Bedingungen entbehrlich ist.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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