Hakan Demir
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Frage von Débora M. •

Warum werden trans* und nicht-binären Eltern in der aktuellen Fassung des Selbstbestimmungsgesetzes diskriminiert? Warum nicht gleich ihre Elternschaft anerkennen?

Der Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz diskriminiert trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern, die ein Kind gezeugt haben und keinen männlichen Geschlechtseintrag mehr haben. Ihre Elternschaft wird nicht anerkannt. Diese Diskriminierung des zweiten Elternteils – und des Kindes – ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. In einem liberalen Staat sollte Menschen selbst überlassen sein, ob sie als Mutter, Vater oder Elternteil in die Geburtsurkunde der Kinder eingetragen werden.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau. M.

danke für Ihre Frage.

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.

Hingegen regelt das Abstammungsrecht, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Mit der baldigen Reform des Abstammungsrechts wird es nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien einfacher gemacht werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen.

Mit der Reform des Abstammungsrechts soll auch eine Adoption durch die Partnerin der Mutter nicht mehr notwendig sein: In einer Ehe wird die Ehefrau der Geburtsmutter automatisch Mutter. In einer Partnerschaft soll die Partnerin der Geburtsmutter die Mutterschaft anerkennen können. Und: Mit dem Instrument der Elternschaftsvereinbarung soll die Partnerin der schwangeren Frau bereits vor der Geburt erklären können, dass sie zweite Mutter des Kindes werden soll.

Aus dem Justizministerium soll dazu bald ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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