
Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
©Max Neudert
Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.
Es ist also wichtig, weiter für die positiven Effekte der Reform in Bezug auf die Offenheit unseres Landes, die demokratische Teilhabe und das gleichberechtigte Zusammenleben zu werben.
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.
Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.