Hakan Demir
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Frage von Stefan H. •

Auslaendische Staatsbuergerschaft fuer Deutsche im Ausland: Deutsche Verfahrensweise?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich bin Deutscher und lebe in Kanada. Vor kurzem wurde mir angeboten die kanadische Staatsbuergerschaft zu beantragen und ich moechte meine deutsche Staatsbuergerschaft behalten. Bisher musste man VOR dem kanadischen Antrag eine Beibehaltungsgenehmigung in Deutschland beantragen, welche nun entfallen soll. Welche Antraege muss ich nun stattdessen in Deutschland stellen, BEVOR ich den Antrag auf kanadische Staatsbuergerschaft stellen darf?

Mit vielem Dank,
Stefan H.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.

Die Rechtsgrundlage für ein wie auch immer geartetes Antragsverfahren, welches Sie vor Beantragung der kanadischen Staatsangehörigkeit einleiten müssen, wird also entfallen, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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